
Lausanne (Karl-Heinz Merl) – Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat das Urteil des Biathlon-Weltverbandes IBU im Dopinfall von Evi Sachenbacher-Stehle auf nunmehr sechs Monate verkürzt. Die IBU hatte die 33jährige deutsche Biathletin zu einer zweijährigen Sperre verurteilt. Die Entscheidung fiel am heutigen Freitag. Weitere Auskünfte über das Urteil will das CAS nachreichen. Da die sechs monatige Sperre bereits abgelaufen ist, könnte Evi Sachenbacher-Stehle ihre Biathlonkarriere sofort wieder fortsetzen. Ob dies allerdings der Fall sein wird, läßt die Reit im Winklerin noch offen.
Sachenbacher-Stehle war bei den Olympischen Winterspielen 2014 nach dem vierten Rang im Massenstart positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Die IBU belegte daraufhin die ehemalige Langlauf-Olympiasiegerin mit der Höchststrafe von 24 Monaten Sperre bei Dopingvergehen. Sachenbacher-Stehle hatte gegen dieses Urteil dann beim Internationalen Sportgerichtshof Klage eingereicht. Evi Sachenbacher-Stehle hatte stets versichert, keine verbotenen Medikamente und Substanzen zu sich genommen zu haben.